Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsverarbeitungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt geändert am

Last modified on

August 1, 2024

August 1, 2024

Dieses Dokument enthält die Regelungen für die Vereinbarung, die Sie als Kunde mit Trainin BV in Bezug auf Ihre Nutzung der Dienstleistungen von Trainin BV abschließen. Dieses Dokument enthält:

  1. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trainin BV (im Folgenden: die "AGB"),

  2. den Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden: der "AVV"), der für die Datenverarbeitung durch Trainin BV auf Grundlage der Anweisungen des Kunden gilt.

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Begriffsbestimmungen

    1. In diesen AGB haben die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:
      a) die Trainin BV: eine Gesellschaft mit Sitz in Recht Boomssloot 7-3, 1011 CR Amsterdam, unter folgender Nummer der niederländischen Handelskammer: 64113442. Trainin BV bietet eine webbasierte Plattform (SaaS) für Unternehmen an, die ihr Geschäft auf einfache, effektive und kostengünstige Weise online kontrollieren möchten.
      b) der Kunde: die (juristische) Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und eine Vereinbarung mit Trainin BV abschließt oder Dienstleistungen von Trainin BV kauft.

  2. Geltungsbereich

    1. Durch Erstellung eines (Test-)Kontos auf einer der Websites von Trainin BV erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

    2. Diese AGB gelten auch während des Testzeitraums gemäß Ziffer 3 für alle von Trainin BV erbrachten Dienstleistungen, einschließlich: der Verwaltung von Mitgliedschaften, Buchungen und Terminen, des Verkauf von Produkten und Krediten, der Abrechnungen und Zahlungsvorgänge sowie aller sonstigen Beratungsleistungen im weitesten Sinne dieses Begriffs, der Erteilung von Anweisungen sowie sämtlicher Aufträge, Angebote, Kostenvoranschläge, Vereinbarungen, Korrespondenz und dergleichen von Trainin BV. Diese AGB gelten ebenfalls für neue Dienstleistungen oder neue Angebotsbestandteile von Trainin BV, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Testzeitraums oder der Vereinbarung mit dem Kunden noch nicht bekannt waren.

    3. Die AGB gelten auch dann, wenn die Erbringung der Dienstleistungen die Einbeziehung von Dritten erfordert, unabhängig davon, ob diese Mitarbeiter von Trainin BV sind oder nicht.

    4. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurden. Die Geltung von Einkaufs- oder anderen Bedingungen, die der Kunde verwendet, wird von Trainin BV nicht akzeptiert.

    5. Falls Trainin BV stillschweigend eine Abweichung von diesen AGB zulässt, hat dies keinerlei Einfluss auf das Recht von Trainin BV, die sofortige und korrekte Einhaltung der AGB zu verlangen. Keinesfalls kann der Kunde ein Recht mit der Begründung geltend machen (lassen), dass Trainin BV nicht immer die strikte Einhaltung dieser AGB vom Kunden verlangt habe.

    6. Alle Angebote von Trainin BV sind freibleibend. Trainin BV kann nicht als an ihre Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden angesehen werden, wenn der Kunde bei angemessener Betrachtung erkennt oder erkennen sollte, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten. Das Angebot basiert ausschließlich auf den Angaben, die der Kunde zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Trainin BV kann auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen.

    7. Trainin BV behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Trainin BV wird den Kunden über die Änderungen informieren.

  3. Testkonto

    1. Die Dienstleistungen von Trainin BV für den Kunden beginnen mit dem Angebot, dem Kunden einen einmaligen Testzeitraum für einen der Pläne für die jeweils gültige Laufzeit zur Verfügung zu stellen, während der der Kunde die Dienstleistungen von Trainin BV kostenfrei nutzen kann.

    2. Für die Nutzung der Vorteile des kostenfreien Testzeitraums muss der Kunde ein Testkonto erstellen. Die für die Erstellung eines Kontos angeforderten Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Fake Accounts werden von Trainin BV unverzüglich und ohne Ankündigung gelöscht. Wenn ein Verdacht auf einen Fake Account besteht, kann Trainin BV den Kunden um weitere Angaben bitten und nachfolgend das Konto aufrechterhalten oder löschen.

    3. Der Kunde kann auch einen (Unternehmens-)Namen für eine Sub-Domain anlegen. Sollte der Name (nach Ansicht von Trainin BV) ein unerwünschter Ausdruck oder eine (vermutete) Markenverletzung darstellen, wird Trainin BV diese Sub-Domain löschen.

    4. Möchte der Kunde - während des Testzeitraums oder anderweitig - Rechnungen erstellen und Zahlungen von seinen Nutzern erhalten, muss der Kunde die von Trainin BV angeforderten (Unternehmens-)Angaben ausfüllen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, einen der angegebenen Zahlungsdienstleister mit dem Testkonto zu verlinken oder zu erstellen. Dies ermöglicht dem Kunden, Zahlungen direkt online abzuwickeln und die Dienstleistungen von BV in vollem Umfang zu nutzen. Wenn der Kunde die angeforderten (Unternehmens-)Angaben nicht eingibt und die Verlinkung mit dem Zahlungsdienstleister nicht erstellt, können die Funktionen dieser Dienstleistungen nicht in vollem Umfang genutzt werden.

    5. Während des Testzeitraums kann der Kunde das Testkonto in ein kostenpflichtiges Konto (nicht-exklusive Lizenz) gemäß Ziffer 4 umwandeln, um das Konto nach dem Testzeitraum weiter nutzen zu können. Umwandlungen können im Testkonto vorgenommen werden. Außerdem wird eine E-Mail/werden E-Mails an den Kunden verschickt, und, soweit zweckdienlich, wird der Kunde über die Möglichkeit der Umwandlung des Testkontos in ein kostenpflichtiges Konto telefonisch informiert.

    6. Trainin BV behält sich das Recht vor, das Testkonto während des Testzeitraums jederzeit zu kündigen und dabei die (personenbezogenen) Daten des Testkontos zu löschen. Wenn möglich, wird Trainin BV den Kunden im Voraus informieren.

    7. Wird das Testkonto vor dem Ablaufdatum des Testzeitraums nicht in ein kostenpflichtiges Konto umgewandelt, kann der Kunde das Testkonto nach Ablauf des Testzeitraums nicht mehr nutzen und sich nicht mehr dort anmelden. Trainin BV wird dann auch alle (personenbezogenen) Daten aus dem Testkonto löschen.

  4. Umwandlung in ein kostenpflichtiges Konto (einen Plan)

    1. Trainin BV bietet verschiedene Arten von Plänen mit unterschiedlichen Tarifstrukturen an.

    2. Die vom Kunden zu zahlenden Standardkosten sind: ein Service-Entgelt für die Nutzung des Kontos.

    3. Mögliche, vom Kunden zu zahlende Entgelte sind: ein Transaktionsentgelt pro Zahlung.

    4. Dem Kunden werden monatliche Rechnungen für das Service-Entgelt und das Transaktionsentgelt zugesandt.

    5. Das Service-Entgelt wird monatlich berechnet.

    6. Das Transaktionsentgelt wird von dem mit dem Konto verlinkten Zahlungsdienstleister automatisch von jeder Transaktion abgezogen.

    7. Um ein Testkonto in ein kostenpflichtiges Konto umzuwandeln, muss der Kunde die Vereinbarung 'Trainin Service-Entgelt' über das angegebene Signatur-Tool digital unterzeichnen. Der Kunde muss außerdem eine erste Zahlung, das anteilige Service-Entgelt, über den beigefügten Link über den angegebenen Zahlungsdienstleister entrichten. Mit der ersten Zahlung wird das Bankkonto des Kunden verifiziert, und der Kunde erteilt die Erlaubnis zum Einzug der nachfolgenden Zahlungen gemäß Ziffer 4.4.

  5. Allgemeines zur Erbringung der Dienstleistungen

    1. Die Bereitstellung der Dienstleistungen von Trainin BV erfolgt nach deren besten Fähigkeiten, Kenntnissen und Kapazitäten. Die Erbringung der Dienstleistungen ist als eine Verpflichtung zum besten Bemühen zu definieren und kann keinesfalls eine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses umfassen.

    2. Bei der Erbringung der Dienstleistungen stützt sich Trainin BV zum Teil auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben und Daten. Der Kunde stellt Trainin BV rechtzeitig und in der von Trainin BV geforderten Weise und Form die korrekten Angaben und Daten zur Verfügung, die Trainin BV für die korrekte Ausführung des erteilten Auftrags für erforderlich hält. Der Kunde versichert, dass die Richtigkeit dieser Angaben und Daten in der Verantwortung des Kunden liegt. Etwaige Kosten, die zur Beschaffung der erforderlichen Angaben oder Daten anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

    3. Ein vereinbarter Zeitrahmen für die Erbringung einer Dienstleistung durch Trainin BV gilt keinesfalls als Frist, sondern dient als Richtwert, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

    4. Der erteilte Auftrag wird ausschließlich für den Kunden ausgeführt. Dritte können aus dem Inhalt der erbrachten Dienstleistung keinerlei Rechte ableiten.

  6. Lizenz, Laufzeit und Kündigung

    1. Der Kunde erhält zunächst eine temporäre Lizenz während der Laufzeit des Testkontos gemäß Ziffer 3.1. Wenn das Konto nicht wie in Ziffer 3.7 in ein kostenpflichtiges Konto umgewandelt wird, erlischt die Lizenz nach Ablauf des Testzeitraums.

    2. Nach Umwandlung des Testkontos in ein kostenpflichtiges Konto erwirbt der Kunde eine Lizenz für einen der gewählten Pläne.

    3. Das Datum des Inkrafttretens der Lizenz und das Startdatum des kostenpflichtigen Kontos im Sinne von Ziffer 6.2 ist jeweils der Tag, an dem die Vereinbarung - zur Eröffnung des kostenpflichtigen Kontos - zwischen Trainin BV und dem Kunden geschlossen wird und der fällige Betrag - das anteilige Service-Entgelt - dem Konto von Trainin BV gutgeschrieben wird oder der Tag, an dem der Kunde Zugriff auf das kostenpflichtige Konto erhält.

    4. Solange die Lizenz nicht im Sinne von Ziffer 6.5 oder 6.6 nicht gekündigt wird, verlängert sich der Lizenzzeitraum automatisch jeden Monat stillschweigend um 1 Monat (in Worten: einen Monat), für den das Service-Entgelt berechnet wird.

    5. Die Lizenz im Sinne von Ziffer 6.3 endet mit der Kündigung durch den Kunden, wobei eine Kündigungsfrist von 1 (in Worten: einem) vollen Kalendermonat eingehalten werden muss. Die Dienstleistung endet somit nach dem letzten Tag des nächsten Kalendermonats nach der Kündigung. Die Kündigung durch den Kunden hat per E-Mail an support@trainin.com zu erfolgen. Darüber erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail von Trainin BV. Die Lizenz bleibt bis zum ursprünglichen Verlängerungsdatum bestehen, wird danach aber nicht mehr verlängert.

    6. Trainin BV behält sich das Recht vor, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde gegen eine in diesen AGB enthaltene Verpflichtung verstößt oder nach Ansicht von Trainin BV anderweitig widerrechtlich handelt. In einem solchen Fall wird der Zugriff auf das Testkonto oder das kostenpflichtige Konto sofort gesperrt, und die (personenbezogenen) Daten werden aus dem Konto gelöscht, sofern es nicht aufgrund von geltendem Recht, einer Anordnung einer zuständigen Behörde oder nach Ansicht von Trainin BV erforderlich ist, dass Trainin BV die (personenbezogenen) Daten für einen längeren Zeitraum aufbewahrt. Für die unter Ziffer 6.6 genannten Handlungen ist Trainin BV keinesfalls schadensersatzpflichtig. Trainin BV bemüht sich, den Kunden im Voraus über die sofortige Kündigung zu informieren. Bevor Trainin BV zur Kündigung schreitet, kann sie dem Kunden noch die Möglichkeit einräumen, innerhalb einer bestimmten Frist die Vorschriften korrekt zu erfüllen oder die rechtswidrige Situation zu beseitigen.

    7. Eine gemäß Ziffer 6.4 verlängerte Vereinbarung kann vom Kunden nicht vorzeitig gekündigt werden.

    8. Der Kunde kann den Plan nicht vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit anhalten (pausieren).

    9. Nach Beendigung einer Lizenz, gleich in welcher Weise, oder nach Ablauf eines Testkontos löscht Trainin BV unverzüglich alle (personenbezogenen) Daten aus dem Konto.

    10. Während der Laufzeit der Lizenz haftet der Kunde für die in Ziffer 4.2 genannten Entgelte.

  7. Datenschutz

    1. Trainin BV schützt die Privatsphäre des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zusätzlich zu den in dieser Ziffer genannten Maßnahmen hat Trainin BV ein Verarbeitungsregister und ein Protokoll über Datenschutzverletzungen gemäß der DSGVO erstellt.

    2. Trainin BV verarbeitet personenbezogene Daten über den Kunden, die sie vom Kunden erhält und die sie möglicherweise über den Kunden erlangt oder sammelt. Trainin BV ist die Verantwortliche in Bezug auf diese personenbezogenen Daten.

    3. Als Auftragsverarbeiter für den Kunden verarbeitet Trainin BV auch personenbezogene Daten, einschließlich möglicherweise besonderer personenbezogener Daten, die der Kunde von seinen eigenen Mitgliedern oder Mitarbeitern erhält. Die AVV in Teil 2 dieses Dokuments gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Kunde akzeptieren muss, bevor er die Dienstleistungen von Trainin BV nutzen kann. Der Kunde benötigt die ausdrückliche schriftliche Einwilligung seiner Mitglieder und Mitarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch Trainin BV. Der Kunde muss seine Mitglieder und Mitarbeiter entsprechend informieren. Der Kunde garantiert dies. Für den Fall, dass ein Mitglied oder ein Mitarbeiter nicht ausdrücklich schriftlich eingewilligt hat, stellt der Kunde Trainin BV von jeglicher Haftung und jeglichen möglichen Schäden frei. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle (persönlichen oder sonstigen) Daten seiner Mitglieder und Mitarbeiter. Der Kunde muss personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten.

    4. Trainin BV gibt die personenbezogenen Daten des Kunden oder seiner Mitglieder und Mitarbeiter nicht an Dritte, wie z. B. andere Unternehmen oder Organisationen, weiter und verkauft sie auch nicht, es sei denn, dies ist für die Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben oder zwingend erforderlich. Die Unternehmen, an die - für die Erbringung der Dienstleistungen von Trainin BV - möglicherweise Daten weitergegeben werden müssen, sind: Zahlungsdienstleister, Anbieter von E-Mail-Diensten, Hosting-Provider, Analysetools und Signierungstools (Hinweis: Wenn möglich, kann Trainin BV in Zukunft auch personenbezogene Daten an andere Unternehmen weitergeben, wenn dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist). Wir haben mit diesen Parteien Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Durch den Kauf unserer Dienstleistungen wird in die Übermittlung von Daten an diese Parteien eingewilligt.

    5. Falls Trainin BV von der niederländischen Datenschutzbehörde oder einer anderen Behörde mit einem Bußgeld belegt wird, weil der Kunde gegen diese AGB, eine zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung, geltendes Recht, einschließlich der DSGVO oder anderer Datenschutzgesetze im weitesten Sinne des Begriffs, verstoßen hat, wird dieses Bußgeld an den Kunden weitergereicht, der es fristgerecht begleichen muss.

  8. Vertraulichkeit

    1. Trainin BV und dem Kunden ist es nicht gestattet, Informationen, die vertraulicher Natur sind oder sein könnten, an Dritte weiterzugeben, die nicht an der Vereinbarung beteiligt sind, oder die Informationen für einen anderen Zweck als den, für den sie erhalten wurden, zu verwenden. Diese Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer der Parteien mitgeteilt wurde, oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

    2. Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer bleiben auch nach einer vorläufigen oder anderweitigen Beendigung der von Trainin BV für den Kunden erbrachten Dienstleistungen in Kraft.

  9. Änderungen des Vertrags und/oder bei der Erbringung von Dienstleistungen

    1. Bei Änderung der Umstände ist der Kunde verpflichtet, Trainin BV unverzüglich über solche geänderten Sachverhalte und Umstände, die für die Erfüllung der Vereinbarung von Bedeutung sein können, zu informieren. Wenn die geänderten Umstände durch das Verschulden des Kunden verursacht wurden oder dem Kunden aufgrund eines Verschuldens, des geltenden Rechts, eines Rechtsakts oder herrschender Rechtsmeinung zuzurechnen sind, werden etwaige daraus resultierenden (zusätzlichen) Kosten oder zusätzlichen Arbeiten dem Kunden in Rechnung gestellt.

    2. Ändern sich die von Trainin BV und dem Kunden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung angenommenen Umstände derart, dass Trainin BV die Einhaltung der Vereinbarung im Ganzen oder in Teilen nicht mehr zumutbar ist, wird Trainin BV den Kunden über diese zwischenzeitliche Änderung informieren, ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein.

    3. Trainin BV ist auch berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung zu ändern, wenn es sich als unmöglich erweist, den Auftrag wie vereinbart auszuführen. Soweit möglich, wird der Kunde schriftlich über jede Abweichung informiert.

    4. Der Kunde kann eine Verlängerung oder Änderung der Vereinbarung beantragen. Trainin BV ist jederzeit berechtigt, einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung abzulehnen, ohne dass Trainin BV dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Sollte Trainin BV beschließen, die geschlossene Vereinbarung auf Antrag des Kunden zu ändern, akzeptiert der Kunde, dass der Zeitplan und der Preis der Vereinbarung geändert werden können. Das Versäumnis, die geänderte Vereinbarung zu erfüllen oder sie unverzüglich zu erfüllen, stellt keine Vertragsverletzung seitens Trainin BV und keinen Grund dar, der den Kunden berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen.

  10. Konten

    1. Trainin BV bietet verschiedene Arten von Plänen an. Jeder Plan umfasst eigene Funktionen und Dienstleistungen. Der Kunde, dessen Mitglieder und Mitarbeiter haben nur Zugriff auf die Komponenten, die dem Umfang des vom Kunden gewählten Plans entsprechen.

    2. Eine Beschreibung der Komponenten des gewählten Plans befindet sich auf der Website von Trainin BV.

    3. Trainin BV behält sich jederzeit das Recht vor, den Plan zu ändern, zu ergänzen oder Komponenten daraus zu entfernen.

    4. Der Kunde ist jederzeit für die von ihm, Mitgliedern und seinen Mitarbeitern in der Online-Umgebung des Kunden veröffentlichten Inhalte haftbar.

    5. Der Kunde ist verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit seinen Mitgliedern und Mitarbeitern, die über ein Konto verfügen, sowie für die Beantwortung und Bearbeitung aller Fragen, Streitigkeiten usw., die zwischen dem Kunden und seinen Mitgliedern und Mitarbeitern bestehen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, ob er die Konten seiner Mitglieder und Mitarbeiter löscht oder nicht.

    6. Trainin BV kann jederzeit (technische) Wartungsarbeiten an ihren Websites durchführen, wenn sie dies für notwendig erachtet. Dies kann dazu führen, dass kein oder nur teilweise Zugriff auf die Konten des Kunden und seiner Mitglieder besteht.

  11. Kosten

    1. Zwischen Trainin BV und dem Kunden gelten die in Ziffer 4.2 genannten Kosten, zuzüglich aller zusätzlichen Kosten gemäß der Vereinbarung oder der Korrespondenz mit dem Kunden.

    2. Wenn der Kunde den Plan auf umfangreichere Optionen umstellt oder zusätzliche Funktionen (Add-ons) kauft, werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden direkt anteilig in Rechnung gestellt.

    3. Wenn der Kunde den Plan auf weniger umfangreiche Funktionen umstellt oder weniger Funktionen (Add-ons) kaufen möchte, kann der Kunde den aktuellen Plan bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums weiter nutzen - es wird kein Betrag zurückerstattet. Danach wird der neue Rechnungsbetrag (Service-Entgelt) zu Beginn des neuen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.

    4. Das Entgelt versteht sich ohne Umsatzteuer und andere staatliche Abgaben. In einigen Fällen wendet Trainin BV das Reverse-Charge-Verfahren in Bezug auf die Umsatzsteuer an.

    5. Trainin BV ist es jederzeit gestattet, die Kosten für den Plan (Service-Entgelt) und das Transaktionsentgelt zu erhöhen. Die Erhöhung wird dem Kunden zwei Monate im Voraus mitgeteilt.

    6. Die Kosten des Transaktionsentgelts können sich unverzüglich ändern, wenn die Erhöhung der Kosten eine Folge einer Kostenänderung des für die Online-Zahlungen eingesetzten Zahlungsdienstleisters ist.

    7. Auch die Gebühren gemäß Ziffer 4.2 können sich unverzüglich ändern, wenn diese Erhöhung auf eine Befugnis oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften zurückzuführen ist oder aus anderen Gründen erfolgt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nach angemessener Betrachtung nicht vorhersehbar waren, wie z. B. eine Änderung der Wechselkurse, ohne dass der Kunde in diesem Fall berechtigt ist, die Vereinbarung aus diesem Grund aufzulösen.

  12. Zahlung und Inkassokosten

    1. Bei Rechnungen für auf den Kunden zugeschnittene Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungen von Trainin BV innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bzw., falls keine Frist angegeben ist, spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum auf eine von Trainin BV anzugebende Weise in der Währung zu bezahlen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, ohne dass ein Abzug, ein Rabatt oder eine Aufrechnung zulässig ist. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

    2. Wenn das vom Kunden zu zahlende Service-Entgelt nicht abgebucht werden kann oder nachträglich storniert wird, wenn nachträglich festgestellt wird, dass das Transaktionsentgelt nicht abgebucht wurde oder nachträglich storniert wird oder wenn die Rechnung gemäß Ziffer 12.1 nicht fristgerecht bezahlt wird, sendet Trainin BV dem Kunden eine Mahnung mit einer Zahlungserinnerung, bevor die in Ziffer 12.3 genannten Maßnahmen ergriffen werden. Trainin BV kann nach eigenem Ermessen beschließen, die in Ziffer 12.3 genannten Maßnahmen direkt zu ergreifen.

    3. Im Falle eines Versäumnisses im Sinne von Ziffer 12.2, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Im Falle des Verzugs gehen neben der Zahlung des Rechnungsbetrags alle Kosten für die - gerichtliche und außergerichtliche - Beitreibung sowie die Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Der Kunde schuldet ebenfalls Zinsen in Höhe des gesetzlichen marktüblichen Zinssatzes, der auf den geschuldeten Betrag ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde sich in Verzug befindet, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet wird. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % des unbezahlten Teils der Rechnungsbeträge festgesetzt. Wenn die Kosten 15 % überschreiten, werden dem Kunden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

    4. Trainin BV ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen wie folgt zu verrechnen: zunächst mit den Kosten, dann mit den fälligen Zinsen und schließlich mit der/den am längsten ausstehenden fälligen Rechnung(en) und den laufenden Zinsen.

    5. Wenn der Auftrag (auch) von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haften sowohl der Kunde als auch diese andere Partei gesamtschuldnerisch für die Zahlung dessen, was Trainin BV zusteht.

    6. Trainin BV verlangt vom Kunden eine Anzahlung für auf den Kunden zugeschnittene Arbeiten, bevor der Auftrag ausgeführt wird. Der Betrag kann in mehreren Raten in Rechnung gestellt werden. Diese Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

    7. Bei auf den Kunden zugeschnittenen Arbeiten ist Trainin BV außerdem berechtigt, in regelmäßigen Abständen Rechnungen zu stellen, wenn die Finanzlage oder das Zahlungsverhalten des Kunden nach Ansicht von Trainin BV dazu Anlass gibt. Trainin BV ist dann berechtigt, vom Kunden zu verlangen, unverzüglich eine (zusätzliche) Sicherheit in einer von Trainin BV zu bestimmenden Form und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wird diese geforderte Sicherheit nach Ansicht von Trainin BV vom Kunden nicht oder nur unzureichend geleistet, ist Trainin BV unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erbringung von Dienstleistungen unverzüglich auszusetzen, und alle Beträge, die der Kunde Trainin BV gleich auf welcher Grundlage schuldet, werden sofort fällig.

    8. Im Falle eines Versäumnisses im Sinne von Ziffer 12.2 ist Trainin BV berechtigt, die weitere Erbringung von Dienstleistungen einzustellen oder auszusetzen, bis die ausstehende Rechnung beglichen ist. Dies gilt auch für andere Vereinbarungen mit dem Kunden und/oder Dienstleistungen für den Kunden als die Vereinbarung und/oder Dienstleistungen, auf die sich die unbezahlte Rechnung bezieht. Trainin BV haftet nicht weder direkt noch indirekt für Schäden die durch die Einstellung oder Aussetzung der zu erbringenden Dienstleistungen entstehen können. Sollte eine Dienstleistung ausgesetzt oder eingestellt werden, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Rechnungen noch zu bezahlen.

    9. Befindet sich der Kunde in Liquidation oder Insolvenz oder stellt er seine Zahlungen vorläufig ein, sind die Forderungen von Trainin BV und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Trainin BV unverzüglich fällig.

  13. Anfragen und Reklamationen

    1. Reklamationen, die sich auf den Rechnungsbetrag, die Liefergegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen beziehen, müssen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder Erbringung der Dienstleistungen, auf die sie sich beziehen, schriftlich unterbreitet und so genau wie möglich beschrieben werden, da das Recht zur Reklamation anderenfalls erlischt. Nach Ablauf dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit den erbrachten Dienstleistungen und/oder den Rechnungen einverstanden ist, und alle seine Rechte und Ansprüche, gleich auf welcher Grundlage, in Bezug auf den Gegenstand, den er innerhalb dieser Frist reklamiert hat oder hätte reklamieren können, erlöschen.

    2. Reklamationen gleich welcher Art setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

    3. Trainin BV bemüht sich, Reklamationen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu bearbeiten. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat Trainin BV die Wahl zwischen a. einer Reduzierung des Rechnungsbetrags, b. der erneuten Erbringung der betreffenden Dienstleistung, c. der Rückerstattung eines Teils des bereits gezahlten Preises ohne weitere Erfüllung der Vereinbarung und/oder Erbringung von Dienstleistungen. Wenn die Nacherfüllung der Dienstleistung unmöglich ist oder nicht als ratsam erachtet wird, unterliegt Trainin BV einer beschränkten Haftung gemäß Ziffer 14 dieser AGB.

  14. Haftung

    1. Sollte Trainin BV eine Haftung treffen, so ist diese entsprechend den Bestimmungen dieser Klausel und dieser AGB beschränkt.

    2. Soweit eine Haftung von Trainin BV aufgrund der Erbringung ihrer Dienstleistungen oder Durchführung einer Vereinbarung festgestellt werden kann, ist die Höhe des Schadensersatzes jederzeit auf die Höhe des Service-Entgelts begrenzt, das für die Monate gezahlt wurde, in denen die Fehlleistung aufgetreten ist, vorbehaltlich eines Höchstbetrags von 3 Monatszahlungen des Service-Entgelts, das Trainin BV dem Kunden für die Liefergegenstände und/oder Erbringung der Dienstleistung, in denen/der die Schadensursache liegt, in Rechnung gestellt hat - und zwar nur bei schwerwiegenden Fehlleistungen seitens Trainin BV. In diese Bestimmung und die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer schließt Trainin BV ihre Mitarbeiter und die von ihr mit der Ausführung des Auftrags beauftragten Dritten mit ein.

    3. Die Haftung von Trainin BV ist unter anderem ausgeschlossen für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen, entgangener Einsparungen, Verzugsschäden, Schäden infolge der Überschreitung der Lieferfrist, Schäden infolge veränderter Umstände, Personen- und Sachschäden, es sei denn, die Schäden sind direkt auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit von Trainin BV zurückzuführen und der Kunde weist darüber hinaus nach, dass ihn diesbezüglich kein Verschulden trifft.

    4. Sollte Trainin BV eine Haftung für Personen- oder Sachschäden treffen, so ist diese auf den Betrag begrenzt, der von der Betriebshaftpflichtversicherung von Trainin BV in einem solchen Fall ausgezahlt wird, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung gemäß dem Inhalt dieser Betriebshaftpflichtversicherung.

    5. Darüber hinaus haftet Trainin BV keinesfalls für Schäden, die sich aus einer mangelnden Mitwirkung seitens des Kunden oder aus mangelhaften Informationen oder Materialien ergeben, die vom Kunden bereitgestellt wurden. Trainin BV haftet nicht, wenn der Kunde entgegen dem Rat von Trainin BV die Fortführung bestimmter Arbeiten verlangt.

    6. Trainin BV haftet nicht für Schäden, wenn die webbasierte Plattform - aufgrund von Umständen wie Wartung, technischen Problemen, Entfernung einer Dienstleistung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit von Trainin BV - nicht (oder nicht mehr) oder nur teilweise zugänglich ist.

    7. Trainin BV haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde oder eine vom Kunden beauftragte Person (personenbezogene) Daten usw., die über eine Dienstleistung von Trainin BV erhoben oder von Trainin BV zur Verfügung gestellt wurden, nicht ordnungsgemäß schützt, sichert oder speichert.

    8. Trainin BV haftet nicht für den Verlust von digitalen Daten, die dem Kunden gehören oder die der Kunde (von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern) über eines der Dienstleistungsprodukte von Trainin BV erhalten hat oder die Trainin BV dem Kunden zugänglich gemacht hat.

    9. Voraussetzung für die mögliche Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Kunde, sobald er einen Schaden festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, Trainin BV so schnell wie angemessenerweise möglich, jedoch innerhalb von höchstens 2 Wochen, schriftlich darüber informiert.

    10. Trainin BV ist jederzeit berechtigt, den vom Kunden erlittenen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen oder zu beheben. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Kunde verpflichtet, in vollem Umfang zu kooperieren und seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen oder zu beheben.

    11. Der Kunde stellt Trainin BV frei und entschädigt Trainin BV in Bezug auf alle Ansprüche von Mitarbeitern, Mitgliedern und Dritten, die direkt oder indirekt mit der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen, sowie für alle damit verbundenen finanziellen Folgen.

    12. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Trainin BV verjähren ein Jahr nach Erbringung der Dienstleistungen, unbeschadet der Möglichkeit, dass andere gesetzliche Verjährungsgründe eher eingreifen.

  15. Höhere Gewalt

    1. Trainin BV haftet nicht im Falle von höherer Gewalt. Trainin BV muss ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen, wenn sie daran durch Umstände gehindert wird, die sie nicht verschuldet oder gemäß geltendem Recht, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zu vertreten hat oder die ihr nicht zuzurechnen sind. Solange die höhere Gewalt andauert, ist Trainin BV berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden auszusetzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, es sei denn, die höhere Gewalt dauert 3 Monate oder länger an.

    2. Im Falle von höherer Gewalt kann der Kunde keine Entschädigung verlangen, auch nicht, nachdem der Kunde die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt auf der Seite von Trainin BV gekündigt hat.

    3. Im Sinne dieser AGB umfasst der Begriff der höheren Gewalt neben seiner Definition nach geltendem Recht, in der Rechtsprechung und nach herrschender Rechtsmeinung alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren äußeren Unwägbarkeiten, auf die Trainin BV keinen Einfluss ausüben kann und die Trainin BV daran hindern, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Krankheit, Tod, Arbeitsstreiks oder Ausscheiden von Personen, die mit Trainin BV verbunden sind, oder von beauftragten Dritten oder behördlich angeordnete Maßnahmen. Trainin BV ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung und/oder die Erbringung von Dienstleistungen verhindert, eintritt, nachdem Trainin BV ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

    4. Wenn Trainin BV zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und wenn dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zugeschrieben werden kann, ist Trainin BV berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde muss seine Verpflichtungen gegenüber Trainin BV erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um eine gesonderte Vereinbarung.

  16. Aussetzung und Kündigung aus wichtigem Grund

    1. Unbeschadet des Rechts von Trainin BV, Schadensersatz zu verlangen, ist Trainin BV berechtigt, die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung zu kündigen, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder andere Verpflichtungen, wie z. B. Trainin BV korrekte und ausreichende Angaben zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt oder wenn Trainin BV berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen wird, oder falls sich die von Trainin BV bei Abschluss der Vereinbarung angenommenen Umstände derart ändern, dass die Einhaltung der Vereinbarung oder eines Teils davon von Trainin BV nach angemessener Betrachtung nicht verlangt werden kann. Sollte Trainin BV eine Aussetzung oder Kündigung vornehmen, ist Trainin BV außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Trainin BV in keiner Weise zum Ersatz von in irgendeiner Weise daraus resultierenden Schäden und Kosten verpflichtet.

    2. Trainin BV ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung einer Vereinbarung auszusetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen vom Kunden bezahlt worden sind.

    3. Darüber hinaus ist Trainin BV berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich machen, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die die unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung für Trainin BV unzumutbar machen. Im Falle der Kündigung der Vereinbarung sind die Forderungen von Trainin BV gegenüber dem Kunden sofort fällig.

    4. Wenn die Kündigung dem Kunden zuzurechnen ist, hat Trainin BV Anspruch auf Ersatz des direkten und indirekten Schadens durch den entstandenen und nachvollziehbaren Verlust infolge der geringeren Auslastung, es sei denn, die der Kündigung zugrunde liegenden Sachverhalte und Umstände sind Trainin BV zuzurechnen. Ist Letzteres der Fall, wird der Teil des Verschuldens, der beiden Parteien zuzuschreiben ist, bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.

    5. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommt und diese Nichterfüllung eine Kündigung rechtfertigt, ist Trainin BV berechtigt, die Vereinbarung ohne weitere Inverzugsetzung und ohne Beschreitung des Rechtswegs mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass sie zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist; andererseits ist der Kunde aufgrund der Vertragsverletzung zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

    6. Wenn der Kunde ein unterbreitetes und bestätigtes Angebot ganz oder teilweise storniert, bleibt der Kunde Trainin BV gegenüber für den gesamten Rechnungsbetrag der zugrunde liegenden Vereinbarung haftbar, es sei denn, Trainin BV weicht ausdrücklich schriftlich davon ab. Die geleistete Arbeit sowie alle zusätzlich anfallenden Kosten und die für die Erfüllung der Vereinbarung reservierte Arbeitszeit werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

    7. Wenn der Kunde für insolvent erklärt wird oder ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wurde, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhalten hat, wenn das Unternehmen des Kunden geschlossen oder liquidiert wird, wenn das Eigentum des Kunden beschlagnahmt oder der Kunde unter Vormundschaft oder Pflegschaft gestellt wird, das niederländische Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen in Bezug auf den Kunden (als natürlicher Person) ausgesprochen oder angewandt wird oder ein anderer Umstand eintritt, aufgrund dessen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Trainin BV frei, die Vereinbarung unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass Trainin BV zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Weder ein Gerichtsverfahren noch eine Inverzugsetzung ist erforderlich. In einem solchen Fall sind die Forderungen von Trainin BV gegenüber dem Kunden sofort fällig.

  17. Geistiges Eigentum

    1. Alle geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte sowie ähnlichen Rechte in Bezug auf alle von Trainin BV bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen sowie in Bezug auf die von Trainin BV für den Kunden erbrachten oder diesem angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte gehören ausschließlich Trainin BV oder den Lizenzgebern oder Lizenznehmern von Trainin BV.

    2. Trainin BV ist berechtigt, die von ihr bei der Durchführung einer Vereinbarung und/oder der Erbringung von Dienstleistungen erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Kunden Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

    3. Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Trainin BV ist es dem Kunden nicht gestattet, Dienstleistungen oder Produkte, die dem Kunden von Trainin BV zur Verfügung gestellt werden, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verändern oder nachzuahmen. Eine solche Handlung des Kunden verletzt die geistigen Eigentumsrechte von Trainin BV und verpflichtet ihn zum Schadensersatz in Höhe von € 10.000, es sei denn, der tatsächliche Schaden ist höher; in diesem Fall schuldet der Kunde Trainin BV den Betrag des tatsächlichen Schadens.

    4. Mit Zustimmung des Kunden wird Trainin BV den Namen des Kunden und die von ihr geleistete Arbeit für eigene Werbezwecke verwenden, z. B. durch einen Hinweis auf den Kunden auf der Website von Trainin BV.

  18. Freistellung

    1. Wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags dies erfordert, wird Trainin BV Dritte einsetzen. Trainin BV haftet nicht für Unzulänglichkeiten oder Fahrlässigkeit dieser Dritten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Trainin BV.

    2. Sollten diese Dritten ihre Haftung im Zusammenhang mit der Ausführung eines vom Kunden erteilten Auftrags beschränken wollen, geht Trainin BV davon aus und bestätigt hiermit, falls erforderlich, dass alle ihr vom Kunden erteilten Aufträge die Befugnis beinhalten, eine solche Haftungsbeschränkung im Namen des Kunden zu akzeptieren.

    3. Der Kunde stellt Trainin BV von allen Ansprüchen Dritter, wie z. B. seiner Mitglieder oder Mitarbeiter, frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung und/oder der Erbringung von Dienstleistungen Schaden erleiden. Sollte Trainin BV in diesem Rahmen von Dritten verklagt werden, ist der Kunde verpflichtet, Trainin BV sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen, soweit Trainin BV nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet, und unverzüglich alles zu tun, was von dem Kunden in diesem Zusammenhang erwartet werden kann. Sollte der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Trainin BV berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Trainin BV und Dritten hierdurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

  19. Sonstiges

    1. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (teilweise) nichtig sind oder aufgehoben werden, gelten die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang fort, und die nichtige(n) oder für nichtig erklärte(n) Bestimmung(en) dieser AGB werden durch (eine) neue, rechtlich zulässige Bestimmung(en) ersetzt. Der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen, nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung(en) werden so weit wie möglich beibehalten.

    2. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nicht eindeutig ausgelegt werden können oder wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen AGB nicht vorgesehen ist, dann sollte die Erläuterung und sollten diese AGB 'im Sinne' dieser Bestimmungen bzw. dieser AGB gegeben bzw. befolgt werden.

    3. Alle vom Kunden erteilten Aufträge gelten als ausschließlich an Trainin BV und nicht an eine oder mehrere mit Trainin BV verbundene Person(en) erteilt, auch wenn es (stillschweigend) beabsichtigt ist, dass eine Dienstleistung von einer bestimmten Person erbracht wird.

    4. Änderungen, die dem Kunden mitzuteilen sind, werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet und/oder sind im Konto des Kunden sichtbar.

  20. Geltendes Recht

    1. Alle Vereinbarungen und Dienstleistungen zwischen Trainin BV und dem Kunden sowie diese AGB unterliegen niederländischem Recht.

    2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Trainin BV und dem Kunden ergeben, werden vom Bezirksgericht Amsterdam oder einem anderen von Trainin BV benannten Gericht entschieden, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsregeln würden dieser Wahl entgegenstehen.

    3. Die Anrufung der Gerichte wird als letzter Ausweg erachtet. Erst nachdem Trainin BV und der Kunde alle Anstrengungen unternommen haben, den Streitfall in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen, werden die Parteien ihn vor Gericht bringen.

    4. Wenn Trainin BV seine Forderung in einem gerichtlichen Verfahren (einschließlich Schiedsverfahren und verbindlicher Auskunft) geltend gemacht hat, ist der Kunde verpflichtet, die tatsächlichen (Rechts-)Kosten dieses Verfahrens zu erstatten, wenn der Kunde (überwiegend) unterliegt.

  21. Schlussbestimmung

    1. Die AGB wurden bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 64113442 hinterlegt.

    2. Diese AGB bleiben in Kraft, falls Trainin BV ihren Namen, ihre Rechtsform oder ihre Eigentumsverhältnisse ändert.

    3. Es gilt immer die letzte Version der AGB, die dem Kunden mitgeteilt wurde.

    4. Bei Widersprüchen zwischen den niederländischen und den englischen AGB gehen die niederländischen vor.

Teil 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vertragsparteien:

  1. b) Verantwortlicher: die (juristische) Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und eine Vereinbarung mit Trainin BV abschließt oder Dienstleistungen von Trainin BV kauft, im Folgenden als der 'Verantwortliche' bezeichnet;

  2. Auftragsverarbeiter: die Trainin BV, mit Sitz in Recht Boomssloot 7-3, 1011 CR Amsterdam, Niederlande, unter der Nummer 64113442 der niederländischen Handelskammer, im Folgenden als der 'Auftragsverarbeiter' bezeichnet.

    Gemeinsam werden sie als 'Vertragsparteien' und einzeln als 'Vertragspartei' bezeichnet, wobei gilt:

  1. Dieser AVV, im Folgenden "Vertrag" genannt, wird im Rahmen der Dienstleistung geschlossen, die der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen erbringt: Der Auftragsverarbeiter bietet eine webbasierte Plattform (SaaS) für Unternehmen an, die ihr Geschäft auf einfache, effektive und kostengünstige Weise online kontrollieren möchten. Der Auftragsverarbeiter ermöglicht dies über die Websites: trainin.com, trainin.nl, trainin.be, trainin.app und trainin.co.

  2. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet zu diesem Zweck personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Auftrag des Verantwortlichen; 



  3. der Auftragsverarbeiter ist bereit, den Verpflichtungen aus diesem Vertrag, der Sicherheit und anderen Aspekten der DSGVO nachzukommen, soweit dies in seiner Macht steht;

  4. der Verantwortliche legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest; 



  5. in diesem Vertrag möchten der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 3 DSGVO schriftlich festlegen.

  1. Begriffsbestimmungen

    1. In diesem AVV haben die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:
      a) betroffene Person: die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen;
      b) Verantwortlicher: der Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 DSGVO;
      c) Auftragsverarbeiter: der Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 4 Absatz 8 DSGVO;
      d) Unterauftragsverarbeiter: die Person, die vom Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen für den Verantwortlichen beauftragt wird;
      e) Vertrag: dieser Auftragsverarbeitungsvertrag;
      f) zugrunde liegende Vereinbarung: Der Verantwortliche erstellt ein (kostenpflichtiges oder Test-)Konto und schließt diesen Auftragsverarbeitungsvertrag zusammen mit der Erstellung dieses Kontos ab. Im Rahmen der Durchführung dieser zugrunde liegenden Vereinbarung werden personenbezogene Daten des Verantwortlichen und der Mitglieder des Verantwortlichen (jeweils: betroffene Personen) dem Auftragsverarbeiter, unter anderem durch das Hochladen personenbezogener Daten auf die Websites des Auftragsverarbeiters, zur Verfügung gestellt;
      g) personenbezogene Daten: alle Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine natürliche Person zurückführen lassen und die vom Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für den Verantwortlichen verarbeitet werden, wie in Artikel 4 Absatz 1 DSGVO angegeben;
      h) verarbeiten/Verarbeitung: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 DSGVO;
      i) Datenschutzverletzung (Verletzung): ein Verlust oder eine unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Offenlegung einer Sicherheitslücke, die ein erhebliches Risiko dafür darstellt;
      j) AGB: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Trainin BV;
      k) Datenschutz- und Cookie-Hinweise: die Datenschutz- und Cookie-Hinweise von Trainin BV

  2. Allgemeines

    1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags für alle Verarbeitungen, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen seiner Dienstleistungen für den Verantwortlichen durchführt.

    2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags als rechtsunwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen in Kraft. Die Vertragsparteien beraten über die nicht rechtswirksamen Bestimmungen, um eine Ersatzregelung zu finden, die rechtswirksam ist und dem Zweck der zu ersetzenden Regelung so nahe wie möglich kommt.

    3. Wenn Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags bestehen oder wenn sich zwischen den Vertragsparteien eine Situation ergibt, die in diesen AGB nicht vorgesehen ist, dann muss die Erläuterung 'im Sinne' dieses Vertrags gegeben werden und müssen die Vertragsparteien 'im Sinne' dieses Vertrags handeln..

    4. Der Verantwortliche ist verpflichtet, mit dem Auftragsverarbeiter in vollem Umfang zusammenzuarbeiten, um diesen Vertrag und/oder die Datenschutz- und Cookie-Hinweise zu ändern, um ihn bzw. sie an neue Datenschutzgesetze oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie des Auftragsverarbeiters anzupassen.

  3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

    1. Abgesehen von verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nur im Auftrag des Verantwortlichen.

    2. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten zum Nutzen des Verantwortlichen nach dessen Anweisungen und unter dessen Verantwortung. Die Verarbeitung kann entweder automatisch oder manuell erfolgen. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass Anweisungen des Verantwortlichen gegen die Verordnung oder andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen, so benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen. Der Verarbeiter kann beschließen, die Informationen nicht weiter zu verarbeiten und sie zu löschen.

    3. Der Verantwortliche sichert dem Auftragsverarbeiter zu, dass der Inhalt, die Verwendung und/oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

    4. Der Verantwortliche legt die Ziele für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Diese sind in Anlage 1 beschrieben. Soweit die Verarbeitungszwecke mehr als die Erfüllung des Vertrags umfassen oder beinhalten, teilt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter diese zusätzlichen Verarbeitungszwecke mit.

    5. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten grundsätzlich nur für den in Anlage 1 definierten Zweck und die dort definierten Kategorien. Der Auftragsverarbeiter darf diese Informationen nicht für andere Zwecke als diejenigen, für die er sie erhalten hat, verwenden.

    6. Der Auftragsverarbeiter stellt die Einhaltung der Bedingungen sicher, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO und anderen Vorschriften gelten.

    7. Der Auftragsverarbeiter gewährt seinen Mitarbeitern oder anderen Personen, mit denen er zusammenarbeitet, nur insoweit Zugriff auf personenbezogene Daten, als dies für die Erbringung seiner Dienstleistungen für den Verantwortlichen erforderlich ist.

    8. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, alle Auskunftsersuchen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten, wenn möglich, auf Kosten des Verantwortlichen zum üblichen (Stunden-)Satz des Auftragsverarbeiters. Letzterer wird dem Verantwortlichen im Voraus mitgeteilt.

    9. Der Auftragsverarbeiter muss es dem Verantwortlichen auf Kosten des Verantwortlichen zum üblichen (Stunden-)Satz des Auftragsverarbeiters ermöglichen, die Verpflichtungen gemäß der DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, wie z. B. ein Antrag auf Einsichtnahme, Berichtigung, Ergänzung, Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten oder ein Widerspruchsverfahren. Der (Stunden-)Satz des Auftragsverarbeiters wird dem Verantwortlichen im Voraus mitgeteilt.

  4. Datenübermittlung

    1. Der Auftragsverarbeiter kann personenbezogene Daten für bestimmte Dienstleistungen auch nach außerhalb des EWR übermitteln. Dies ist für die Erbringung der Dienstleistungen des Auftragsverarbeiters erforderlich. Die Parteien, an die personenbezogene Daten übermittelt werden können, sind in Anlage 3beschrieben.

  5. Anträge Dritter

    1. Der Auftragsverarbeiter gibt personenbezogene Daten an Dritte weiter, wenn er dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des (zugrunde liegenden) Vertrags für erforderlich hält. Außerdem kann der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten auf Anordnung des Verantwortlichen oder einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde an einen Dritten weitergeben.

  6. Anträge betroffener Personen

    1. Falls eine betroffene Person (Mitglied des Verantwortlichen) einen Antrag an den Auftragsverarbeiter stellt, um ihre gesetzlichen Rechte auszuüben, leitet der Auftragsverarbeiter den Antrag an den Verantwortlichen weiter, und der Verantwortliche übernimmt die weitere Bearbeitung des Antrags. Der Auftragsverarbeiter kann die betroffene Person entsprechend benachrichtigen.

  7. Unterauftragsverarbeiter

    1. Der Auftragsverarbeiter kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen einen Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Der Auftragsverarbeiter bleibt für diesen Unterauftragsverarbeiter verantwortlich und erlegt diesem Unterauftragsverarbeiter mindestens die gleichen Verpflichtungen gegenüber dem Verantwortlichen auf, die sich für ihn aus diesem AVV ergeben, und zwar u. a. auch im Hinblick auf den Datenschutz, die Vertraulichkeit und das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

  8. Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen

    1. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, über jede Datenschutzverletzung, die den Verantwortlichen betreffen könnte, unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden, nachdem der Auftragsverarbeiter davon Kenntnis erlangt hat.

    2. Im Falle einer Datenschutzverletzung stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung:
      (i) die (mutmaßliche) Ursache des Verstoßes;
      (ii) die (vorgeschlagene) Lösung;
      (iii) die (potenziell) betroffenen personenbezogenen Daten;
      (iv) das Datum, an dem die Verletzung stattgefunden hat (falls kein genaues Datum bekannt ist: den Zeitraum, in dem die Verletzung stattgefunden hat);
      (v) das Datum und die Uhrzeit, zu dem bzw. der die Verletzung dem Auftragsverarbeiter oder einem von ihm beauftragten Dritten oder Unterauftragnehmer bekannt wurde;
      (vi) ob die Daten verschlüsselt, gehasht oder auf andere Weise für Unbefugte unverständlich oder unzugänglich gemacht wurden;
      (vii) die Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter ergriffen hat und ergreifen wird, um die negativen Folgen der Verletzung in Zukunft zu begrenzen und zu verhindern.

    3. Der Auftragsverarbeiter ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des (möglichen) Schadens und unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Meldung an die betroffenen Personen und/oder Behörden. Der Verantwortliche stellt die Einhaltung aller (gesetzlichen) Berichtspflichten sicher.

  9. Sicherheitsmaßnahmen und Inspektion

    1. Der Auftragsverarbeiter muss alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, aufrechterhalten und erforderlichenfalls anpassen, um die personenbezogenen Daten vor Vernichtung, Verlust, Fälschung, unrechtmäßiger Offenlegung, unbefugter Nutzung und jeder sonstigen Form fahrlässiger Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen müssen jederzeit ein angemessenes Schutzniveau bieten, das dem aktuellen und künftigen Stand der Technik entspricht. Anlage 2 enthält die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

  10. Audits

    1. Der Auftragsverarbeiter gestattet dem Verantwortlichen, die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den unter diesen Vertrag fallenden Verarbeitungstätigkeiten bei einem konkreten Verdacht auf eine schwerwiegende Datenschutzverletzung von einer unabhängigen Untersuchungsbehörde überprüfen zu lassen (das Audit).

    2. Der Verantwortliche kann das Recht nach Ziffer 10.1. höchstens einmal pro Jahr ausüben.

    3. Das Audit kann nur stattfinden, wenn der Auftragsverarbeiter vom Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus darüber benachrichtigt wurde.

    4. Im Falle von Ziffer 10.1 kann der Schwerpunkt des Audits auf den Sicherheitsmaßnahmen und der Einhaltung der allgemeinen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten liegen.

    5. Der Verantwortliche hat alle angemessenen im Zusammenhang mit einem solchen Audit entstandenen Kosten und Auslagen zu erstatten, einschließlich der angemessenen internen Kosten des Auftragsverarbeiters.

    6. Der Verantwortliche stellt dem Auftragsverarbeiter umgehend eine Kopie des Auditberichts zur Verfügung.

    7. Die Parteien beraten und vereinbaren gemeinsam, wie sie mit den Ergebnissen des Audits umgehen möchten. Erforderlichenfalls nimmt der Auftragsverarbeiter auf Kosten des Verantwortlichen Anpassungen vor, wie im Auditbericht angegeben.

  11. Vertraulichkeit

    1. Alle personenbezogenen Daten, die der Auftragsverarbeiter vom Verantwortlichen erhält und/oder die der Auftragsverarbeiter selbst gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu Verarbeitungszwecken erhebt oder zu erheben hat, unterliegen einer Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten.

    2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit der Verantwortliche oder die betroffene Person selbst die Weitergabe der personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich genehmigt hat oder wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung oder zwingende rechtliche Aufforderung einer Behörde zur Offenlegung von Informationen an einen Dritten besteht.

  12. Haftung

    1. Sollte dem Auftragsverarbeiter von der niederländischen Datenschutzbehörde oder einer anderen Behörde ein Bußgeld auferlegt werden, weil er durch die Handlungen des Verantwortlichen (teilweise) gegen diesen Vertrag oder die DSGVO verstoßen hat, wird dieses Bußgeld an den Verantwortlichen weitergereicht, der es unverzüglich zu zahlen hat.

    2. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragsverarbeiters schließt der Auftragsverarbeiter jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Vertrag und den Datenschutz- und Cookie-Hinweisen aus.

  13. Laufzeit und Kündigung

    1. Dieser Vertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn der Auftragsverarbeiter ihn gemäß den Anweisungen des Auftragsverarbeiters rechtswirksam (digital) angenommen hat.

    2. Dieser Vertrag ist wirksam, solange der Auftragsverarbeiter seine Dienstleistungen für den Verantwortlichen auf der Grundlage der zugrunde liegenden Vereinbarung erbringt.

    3. Auch nach Beendigung dieses Vertrags stellt der Auftragsverarbeiter, gleich in welcher Weise, sicher, dass die personenbezogenen Daten, die sich (noch) in seinem Besitz befinden, ordnungsgemäß verarbeitet und gesichert werden.

  14. Geltendes Recht, Rechtsstreitigkeiten

    1. Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht.

    2. Die Anrufung eines Gerichts wird als letzter Ausweg erachtet. Erst nachdem die Vertragsparteien alle Anstrengungen unternommen haben, den Streitfall in gemeinsamer Beratung beizulegen, werden sie ihn vor Gericht bringen.

    3. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem der Auftragsverarbeiter seinen eingetragenen Sitz hat.

    4. Bei Widersprüchen zwischen den niederländischen und den englischen AGB gehen die niederländischen vor.

Anlage 1. Zweck und Kategorien der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zwecke
• Um ihre Dienstleistungen zu erbringen, verarbeitet Trainin BV personenbezogene Daten: Trainin BV bietet eine webbasierte Plattform (SaaS) für Unternehmen an, die ihr Geschäft einfach, effektiv und kostengünstig online verwalten möchten. Trainin BV bietet ihre Dienstleistungen über verschiedene Plattformen an, wie in den Datenschutz- und Cookie-Hinweisen beschrieben.

Kategorien betroffener Personen
• Kunde (Verantwortlicher)
• Mitglieder des Kunden
• Mitarbeiter des Kunden

Kategorien personenbezogener Daten
• Personenbezogene Daten des Kunden: Firma, Kontaktperson (Vor- und Nachname), Firmenanschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, (digitale) Signatur und Bankverbindung.
• Personenbezogene Daten von Mitgliedern des Kunden: Name (Vor- und Nachname), E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Notfallnummer, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Finanzdaten, Unternehmensdaten, Beruf, Tag-ID, Fotos.
• Personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden: Name (Vor- und Nachname), E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fotos.
• Geräteinformationen und technische Angaben: Anmeldedaten, Geräte-ID, Gerätename, Typ und Version des Browsers.
• Alle sonstigen möglichen (besonderen) personenbezogenen Daten, die vom Kunden, dessen Mitgliedern oder Mitarbeitern (über das Konto oder anderweitig) bereitgestellt oder hinzugefügt wurden.

Anlage 2. Technische und organisatorische Maßnahmen.

Technische Maßnahmen
• Automatische Updates: Wenn Updates verfügbar werden, werden sie automatisch installiert.
• Nicht-automatische Updates: vierteljährlich. Bei dringenden Mitteilungen (z. B. bei einer Datenschutzverletzung) werden Aktualisierungen schnellstmöglich vorgenommen.
• Tägliche Backups und automatische Löschung veralteter Backups.
• Der Zugriff auf Datenbankserver ist auf ausschließlich vertrauenswürdige Quellen (interne Webserver) beschränkt.
• Der Zugriff auf Webserver ist erst nach Austausch von Schlüsseldateien möglich.
• Der Zugriff auf Webserver ist nur über vertrauenswürdige IP-Adressen und/oder eine sichere VPN-Verbindung möglich.
• Obligatorische Verwendung der zweistufigen Verifizierung (2FA) (sofern möglich).
• Verwendung starker Passwörter und eines jeweils anderen Passworts pro genutzter Softwareanwendung.
• Zahlungsdaten werden von einer Drittpartei (Zahlungsdienstleister) verwaltet.
• Regelmäßige interne Prüfungen und Überprüfungen der Softwarecodes.
• Verschiedene Maßnahmen gegen SQL-Einschleusung, Cookie-/Session-Hijacking und webseitenübergreifendes Skripting (XSS).

Organisatorische Maßnahmen
• Begrenzte Befugnisse für Mitarbeiter: Befugnisse werden auf der Grundlage der Aufgaben/Funktionen festgelegt.
• Bei Bewerbern wird auf der Grundlage ihres Lebenslaufs eine Referenzprüfung durchgeführt.
• Aktualisierung des Verarbeitungsregisters bei Änderungen, z. B. bei neuen oder geänderten Prozessen oder der Verwendung anderer Anwendungen.
• Protokoll über Datenschutzverletzungen und Register für Datenschutzverletzungen.


Anlage 3. Aufschlüsselung der Unterauftragsverarbeiter.

Unterauftragsverarbeiter
• Digital Ocean: Datenverarbeitung und -speicherung
• SimpleBackups: Datenspeicherung
• Google Ireland Limited: Support und Vertrieb
• Sendgrid: E-Mail-Benachrichtigungen
• Trengo: Support und Vertrieb
• sMollie: Zahlungsdienstleister
• BugSnag: Protokollierung und Überwachung
• Xero: Rechnungslegung
• Firebase: Push-Benachrichtigungen
• Pipedrive: Verwaltung der Kundenbeziehungen
• Make.com: Aufgabenautomatisierung
• Calendly: Support und Vertrieb
• MailerLite: Marketing
• Dropbox Sign: Verträge